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Liebe Mitglieder, nach Lockerung der gesetzlichen und ordnungsrechtlichen Einschränkungen zur Corona-Pandemie ab dem 11.05.2020 möchte die SSG die Nutzung der Vereinsanlage und den Segelbetrieb mit der gebotenen Vorsicht und unter Beachtung der nachstehenden Regeln wieder ermöglichen.

Veranstaltungen/Treffen: Vereinsveranstaltungen, Ansegeln, Regatten, Vereinstrainings, Opti- oder SBF-Binnen-Ausbildungskurse finden nicht statt. Feiern am See, das Treffen in Gruppen, Baden, Picknicken oder Grillen bleiben untersagt.
Vereinsanlage/Steg: Personen mit covid-19-typischen Krankheitssymptomen und Covid-19-Kontaktpersonen dürfen das Vereinsgelände bis 14 Tage nach Abklingen der Symptome bzw. letztem Kontakt nicht betreten. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich auf dem Vereinsgelände so zu verhalten, dass es sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt.
Das Gelände darf nur von Vereinsmitgliedern zur Ausübung des Segelsportes, zur Bootswartung/-reparatur oder zur Anlagenpflege betreten werden. Minderjährige können von einem im Haushalt lebenden Erziehungsberechtigten begleitet werden.
Zu Personen, die nicht zum eigenen Haushalt oder der eigenen Crew (siehe unten) gehören, ist ein Abstand von mindestens 1,50 m einzuhalten.
Im Segellager liegt eine Anwesenheitsliste aus, in der Name, Vorname, Ankunft und Verlassen des Geländes durch die Mitglieder dokumentiert werden müssen. Um eine Gruppenbildung zu vermeiden, ist dem Ersten Vorsitzenden (Corona-Beauftragten) vorab die geplante Nutzungszeit, die Anzahl der teilnehmenden Personen und – bei Minderjährigen – eine verantwortliche Aufsichtsperson fernmündlich unter 0152 5376 0467 mitzuteilen.
Im Clubhaus bleiben Segellager und Toiletten geöffnet. Halten sich mehrere Personen gleichzeitig in einem Raum auf, hat jeder einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Küche, Aufenthaltsraum, Dusche und Umkleideräume werden verschlossen und bis auf weiteres gesperrt.

Desinfektionsmittel / Seife werden in ausreichenden Mengen bei Betreten des Vereinsheims im Eingangsbereich und auf den Toiletten zur Verfügung gestellt. Bei allen Tätigkeiten, Arbeiten und Segeln sind eigene Segel-, Arbeits-, oder Einweg-Handschuhe mitzubringen und zu tragen.

Segeln: Für das Segeln können Crews von bis zu zwei Personen gebildet werden. Diese beiden Personen dürfen aus verschiedenen Haushalten stammen. Ein Austausch von Crewmitgliedern darf im Tagesverlauf nur innerhalb dieser beiden Haushalte erfolgen.
Der Schwimmsteg darf nur von jeweils einer Crew betreten werden. Es dürfen nur 2 Segelboote und ein Floß / Rettungsboot gleichzeitig am Steg liegen.
Kontrollen durch das Ordnungsamt der Stadt Steinfurt sind jederzeit möglich und zu erwarten. Es wird dringend an die Eigenverantwortung der Mitglieder appelliert. Eine Risikovorsorge entspricht „guter Seemannschaft“.  Bleibt gesund, „Euer Vorstand“.                           Text: Geschäftsf. Vorstand    Foto: SSG-Archiv

 

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