Für den Aufenthalt auf dem Vereinsgelände und Ausübung des Segelsportes, für Zusammenkünfte und Crewbildungen, gelten die jeweils aktuellen allgemeingültigen Kontaktbeschränkungen der Corona-SchVO des Landes NRW. Darüber hinaus werden vorsorglich einige der bisherigen Beschränkungen beibehalten.
1. Veranstaltungen/Treffen: Vereinsveranstaltungen, Ansegeln, Regatten, Opti- oder SBF-Binnen-Ausbildungskurse finden nicht statt. Feiern am See, Baden, Picknicken oder Grillen bleiben untersagt.
2. Verhaltensregeln: Personen mit Corona-typischen Krankheitssymptomen und Kontaktpersonen dürfen das Vereinsgelände bis 14 Tage nach Abklingen der Symptome bzw. letztem Kontakt nicht besuchen. Das Gelände darf nur von Vereinsmitgliedern zur Ausübung des Segelsportes, zur Bootswartung/-reparatur oder zur Anlagenpflege betreten werden. Minderjährige können von ihren Erziehungsberechtigten begleitet werden.
Zusammenkünfte und Crewbildungen sind unter Beachtung der jeweils für NRW allgemeingültigen Kontaktbeschränkungen zulässig. Zu allen anderen Personen ist ein Abstand von mindestens 1,50 m einzuhalten.
3. Anwesenheitsliste/Anmeldung: Im Segellager liegt eine Anwesenheitsliste aus, in der Name, Vorname, Telefonnummer Ankunft und Verlassen des Geländes durch die Mitglieder dokumentiert werden müssen. Um zu große Ansammlungen zu vermeiden, ist dem Ersten Vorsitzenden (Corona-Beauftragten) vorab die geplante Nutzungszeit, die Anzahl der teilnehmenden Personen und – bei Minderjährigen – eine verantwortliche Aufsichtsperson fernmündlich unter 0152 5376 0467 mitzuteilen.
4. Mund-Nasenschutz/Desinfektion: Halten sich mehrere Personen gleichzeitig in einem Raum auf, hat jeder einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Küche, Aufenthaltsraum, Dusche und Umkleideräume sind und bis auf weiteres gesperrt. Desinfektionsmittel, Seife werden in ausreichender Menge im Eingangsbereich und auf der Toilette zur Verfügung gestellt. Bei allen Tätigkeiten und beim Segeln sind eigene Segel-, Arbeits-, oder Einweg-Handschuhe mitzubringen und zu tragen.
Wir appellieren dringend an die Eigenverantwortung der Mitglieder. Kontrollen durch das städt. Ordnungsamt sind jederzeit möglich.
Text: geschäftsführender Vorstand Foto: SSG-Archiv