Liebe Mitglieder, die mit Wirkung vom 29.03.2021 geänderte Coronaschutzverordnung des Landes NRW und das Infektionsgeschehen im Kreis Steinfurt hat der Vorstand zum Anlass genommen, die Regelungen für das "Segeln am See" - wie nachstehend - anzupassen. Es bleibt dabei, dass nur ein Boot zur Verfügung gestellt wird und eine vorherige Anmeldung erforderlich ist.