Für den Aufenthalt auf dem Vereinsgelände und Ausübung des Segelsportes, für Zusammenkünfte und Crewbildungen, gelten die jeweils aktuellen allgemeingültigen Kontaktbeschränkungen der Corona-SchVO des Landes NRW. Darüber hinaus werden vorsorglich einige der bisherigen Beschränkungen beibehalten.