Liebe Mitglieder,
die aktuelle CoronaSchVo NRW gestattet die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie im öffentlichen Raum (außerhalb von Sportstätten) ab dem 24.11.2021 nur noch unter Einhaltung der 2G-Regelung. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sind von den Beschränkungen auf 2G und 2G+ ausgenommen. Sie gelten aufgrund der Schulpflicht und den verpflichtenden regelmäßigen Testungen in der Schule als getestete Person. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.